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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Dautphetal-Buchenau e.V. findest du hier .
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Die genauen Voraussetzungen zur Erfüllung der Rettungsfähigkeit werden im Allgemeinen vom jeweiligen Arbeit- bzw. Auftraggeber vorgegeben.
Die DLRG empfiehlt aber grundsätzlich das Rettungsschwimmabzeichen in Silber zu erwerben!
(Quelle: DLRG Präsidium)
Eine Person ist rettungsfähig beim Schwimmen, Baden und im Wassersport, wenn sie an jeder Stelle des Beckens oder der Wasserfläche, an der sie unterrichtet oder die verantwortliche Aufsicht führt, einen Menschen retten und nach seiner Rettung an Land erstversorgen kann.
Die Rettungsfähigkeit beim Schwimmen, Baden und im Wassersport gemäß §21 Abs. 5 AufsVO wird in der Regel durch den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze nachgewiesen.
Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit nach spätestens fünf Jahren kann durch die Teilnahme an einem akkreditierten Fortbildungskurs (Auffrischungskurs) oder durch Teilnahme an einem Wiederholungskurs zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erfolgen.
Im Wassersport kann eine Person die Rettungsfähigkeit auch über die Teilnahme an einer akkreditierten Fortbildungsveranstaltung zur Auffrischung der sportartspezifischen Rettungsfähigkeit, zum Beispiel beim Kanufahren oder Segeln, nachweisen.
Auszug aus den Verwaltungsvorschriften für die Aufsicht im Schulsport (Sporterlass) vom 5.10.2016
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